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Aktuelle Planverfahren
Aktuelle Offenlagen
Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, liegen die Planentwürfe in der Zeit vom 31.01.2025 bis einschließlich 03.03.2025 öffentlich aus.
Der Eigentümer beabsichtigt die Errichtung eines Doppelhauses mit Senkrechtstellplätzen in ausreichender Anzahl vor dem Gebäude. Der rechtskräftige Bebauungsplan weist hier ein allgemeines Wohngebiet mit einer GRZ von 0,3 und einer 14,0 m tiefen überbaubaren Grundstücksfläche, die in einem Abstand von 3,0 m zur Erschließungsstraße festgesetzt wurde, aus. Die festgesetzte GRZ sowie die Lage der überbaubaren Grundstücksfläche lassen das von Eigentümer geplante Vorhaben nicht zu. Daher soll im Zuge der 2. Änderung des Bebauungsplans analog zur ersten Änderung des Bebauungsplanes die GRZ auf 0,4 erhöht werden. Zudem soll die überbaubare Grundstücksfläche um 4,0 m nach Osten verschoben werden.
05 Hydrogeologisches Gutachten
Externer Link zum Beteiligungsportal NRW: https://beteiligung.nrw.de/k/1011605
Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 31.01.2025 bis einschließlich 03.03.2025 aus.
Die Planung möchte die vorhandene Nutzung (Lagerhalle und Galabaubetrieb) legalisieren. Dies geht mit einer Flächennutzungsplanänderung einher. Das Plangebiet befindet sich im südlichen Bereich der Ortschaft Dürscheid.
05 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Externer Link zum Beteiligungsportal-NRW: https://beteiligung.nrw.de/k/1011589
Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 31.01.2025 bis einschließlich 03.03.2025 aus.
Die Planung möchte die vorhandene Nutzung (Lagerhalle und Galabaubetrieb) legalisieren. Dies geht mit einer Flächennutzungsplanänderung einher. Das Plangebiet befindet sich im südlichen Bereich der Ortschaft Dürscheid.
05 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Externer Link zum Beteiligungsportal-NRW: https://beteiligung.nrw.de/k/1011589
Im Zuge der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, liegen die Planentwürfe in der Zeit vom: 31.01.2025 bis einschließlich 03.03.2025 öffentlich aus.
Die Außenbereichssatzung verfolgt im Wesentlichen das Ziel, für die vorhandenen Gebäude langfristig eine bessere Perspektive für die bauliche Nutzung zu erreichen und für den Bereich Haasbach planungsrechtliche Klarheit zu schaffen.
Externer Link zum Beteiligungsportal-NRW: https://beteiligung.nrw.de/k/1011612
Im Zuge der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, liegen die Planentwürfe in der Zeit vom: 31.01.2025 bis einschließlich 03.03.2025 öffentlich aus.
Die Außenbereichssatzung verfolgt im Wesentlichen das Ziel, für die vorhandenen Gebäude langfristig eine bessere Perspektive für die bauliche Nutzung zu erreichen und für den Bereich Kohlgrube planungsrechtliche Klarheit zu schaffen.
04 Artenschutzrechtliche Prüfung
Externer Link zum Beteiligungsportal-NRW: https://beteiligung.nrw.de/k/1011613
Die Planentwürfe sowie Begründungen mit Umweltberichten und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 31.01.2025 bis einschließlich 03.03.2025 öffentlich aus.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 102 und parallel der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ist beabsichtigt, das bestehende Nahversorgungszentrum am östlichen Ortsausgang des Ortsteils Kürtens zu erweitern. Es ist ein Ersatzneubau des REWE-Marktes (1.700 m²) sowie ein Neubau eines Drogeriemarktes (700m²) vorgesehen. Zwischen den neu zu errichtenden Gebäuden ist eine Stellplatzanlage mit 100 Stellplätzen geplant.
06 Begründung 10. FNP-Änderung
08 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
13 Verträglichkeitsuntersuchung
17 Stellungnahme Hochwasserunschädlichkeit
19 Abwägung frühzeitige Beteiligung
BP: Externer Link zum Beteiligungsportal-NRW: https://beteiligung.nrw.de/k/1011607
FNP: Externer Link zum Beteiligungsportal-NRW: https://beteiligung.nrw.de/k/1011607
Im Zuge der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, liegen die Planentwürfe in der Zeit vom: 31.01.2025 bis einschließlich 03.03.2025 öffentlich aus.
Das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Kürten-Olpe entspricht nicht mehr den heutigen technischen und räumlichen Anforderungen an ein Feuerwehrhaus. Um für zukünftige Aufgaben gerüstet zu sein, ist ein Ersatzneubau am östlichen Ortsrand der Ortslage Olpe notwendig. Der Bebauungsplan 112 und die im Parallelverfahren dazu stattfindende 17. Flächennutzungsplanänderung sollen hierfür die baurechtlichen Voraussetzungen schaffen.
09 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
10 Nachtrag Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
12 Habitatkartierung Fledermäuse
13 Sachverständigen-Bericht zum Baumbestand
16 Verkehrstechnische Untersuchung
BP – Externer Link zum Beteiligungsportal-NRW: https://beteiligung.nrw.de/k/1011610
FNP – Externer Link zum Beteiligungsportal-NRW: https://beteiligung.nrw.de/k/1011611
Der Entwurf des Bebauungsplanes 121 (Altensaal) wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom 31.01.2025 bis einschließlich 03.03.2025 aus.
Eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche soll im Rahmen einer Nachverdichtung einer Mischgebietsnutzung zugeführt werden. Als Nutzungsformen sind insbesondere Wohngebäude und nicht störende Gewerbe- und Handwerksbetriebe vorgesehen. Der Geltungsbereich umfasst mehrere Grundstücke zwischen der Kölner Straße, dem Hachenberger Weg und der Biesfelder Straße im Ortsteil Altensaal.
06 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
07 Artenschutzrechtliche Prüfung
08 Hydrogeologisches Gutachten
09 Schalltechnisches Gutachten
Externer Link zum Beteiligungsportal-NRW: https://beteiligung.nrw.de/k/1011588
erhalten sie über die Bürger- und Architektenauskunft (Externer Link) des Rheinisch Bergischen Kreises.
In der Bürger- und Architektenauskunft sind die Geltungsbereiche von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und Satzungen (Innen- und Außenbereich) der Gemeinde dargestellt. Durch einen Klick in einen Geltungsbereich erreichen sie weitere Informationen (bei Überlagerungen bitte blättern ►) . Zur Zeit sind die digitalen Dokumente zu den Planungen leider nicht über den hinterlegten Link erreichbar.
Wir stellen Ihnen einzelne Satzungsdokumente gern auf Anfrage bereit: planungsamt@kuerten.de oder telefonisch unter: 02268 / 939-325
Dokumente zur Bauleitplanung
Wir stellen Ihnen hier gern einzelne Satzungsdokumente auf Anfrage bereit: planungsamt@kuerten.de oder telefonisch unter: 02268 / 939-325