Sie sind hier: Home » Abteilungen » Ordnungsamt
Das Ordnungsamt kümmert sich um Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Gemeinde. Es sorgt dafür, dass Vorschriften und Regeln eingehalten werden und ein friedliches, sicheres Zusammenleben möglich ist.
Im Wesentlichen werden hier die Beschwerden wegen wilden Mülls, Lärmbelästigung oder falsch parkender Fahrzeuge bearbeitet. Die Haltung von großen Hunden (größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg) ist dem Ordnungsamt mitzuteilen. Auch Beschwerden über unsachgemäße oder rechtswidrige Haltung von Tieren, insbesondere Hunde, bearbeitet das Ordnungsamt. Belange, die den Tierschutz betreffen, werden vom Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises wahrgenommen.
Weiterhin fällt die Ausstattung und Unterhaltung der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kürten in den Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes. Anfragen über mögliche Belastungen von Grundstücken mit Kampfmitteln gehören ebenfalls zum Bereich der Gefahrenabwehr.
Des Weiteren obliegt es dem Ordnungsamt, den ruhenden Verkehr zu überwachen und ordnungsbehördliche Bestattungen zu veranlassen, Einweisungen nach dem PsychKG vorzunehmen und Unterkünfte für obdachlose Personen bereitzustellen (hierzu zählen auch die geflüchteten Menschen). Anfragen, ob ein Gebiet mit Kampfmitteln belastet ist, werden ebenfalls hier bearbeitet.
Die Durchführung der Wahlen (Bundestags-, Landtags-, Europa-, Kreistags- und Kommunalwahl) fällt ebenso in die Zuständigkeit.
Manchmal benötigt man für einen Container, Baugerüste und anderes mehr Platz. Teilweise ist es dann unvermeidlich, öffentliche Flächen mitzunutzen. Diese Sondernutzung von Straßen, Wegen und Plätzen bedarf einer Sondernutzungsgenehmigung durch die Ordnungsbehörde.
Hierzu können Sie einen gebührenpflichtigen Antrag stellen. Die Gebühr für die Sondernutzung bemisst sich mach dem beigefügten Gebührentarif.
Sollten Sie ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum sehen, können Sie eine Mitteilung an das hiesige Ordnungsamt schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per Fax tätigen. Anonyme Hinweise werden nicht weiterverfolgt.
Gebühren
Allgemeine Bestimmungen
Tarifbestand | Gebühr |
---|---|
1. Automaten, Auslage- und Schaukästen je m² monatlich | 1,50 € |
2. Tische und Sitzgelegenheiten, die für gewerbliche Zwecke genutzt werden je m² monatlich | 1,50 € |
3. Tribünen und Bühnen, die für gewerbliche Zwecke aufgestellt werden je m² monatlich | 3,00 € |
4. Verkaufsstände und Warenauslagen je m² monatlich | 2,50 € |
5. Straßenhandel ohne bauliche Anlagen je m² | 2,50 € |
6. Werbeträger (z.B. Dreieckständer) je Stück wöchentlich | 0,25 € |
7. Anhänger und Kraftfahrzeuge, die Werbezwecken dienen, monatlich | 3,00 € |
8. Fahrradständer mit gewerblicher Werbung (nur soweit kein öffentliches Interesse an der Aufstellung besteht) | 1,50 € |
9. Baugerüste, Baumaschinen, Baustoffe, Bau- u. Arbeitswagen je m² monatlich | 2,50 € |
10. Verkaufswagen je m² monatlich | 2,50 € |
11. Container und Wechselbehälter je m² monatlich | 2,50 € |
12. Leitungen aller Art, soweit sie nicht der öffentlichen Versorgung dienen, je angefangene 100 m monatlich | 5,00 € |
13. Masten, soweit sie nicht der öffentlichen Versorgung dienen, je Mast monatlich | 2,00 € |
14. Gegenstände aller Art, die sich länger als 24 Stunden auf der Verkehrsfläche befinden und nicht unter eine andere Tarifstelle des Gebührentarifs fallen je m² monatlich | 2,00 € |
15. Abstellen eines nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum je angefangener Kalendermonat | 50,00 € |
16. Veranstaltung von Kirmessen, Schützen- und Vereinsfesten ortsansässiger Vereine auf den Dorfplätzen je Tag | 75,00 € |
17. Kommerzielle Marktveranstaltungen (Trödelmärkte, Spezialmärkte) oder ähnliche Veranstaltungen je Tag | 500,00 € |
In Kürten werden Wahlen, z.B. Bundestagswahl oder Kommunalwahl, in zahlreichen Wahllokalen durchgeführt. Diese Wahllokale sind über das gesamte Kürtener Gemeindegebiet verteilt.
Für jedes Wahllokal muss ein Wahlvorstand gebildet werden, der sich aus einer/einem Wahlvorsteher/in, Stellvertreter/in, Schriftführer/in und Beisitzerinnen bzw. Beisitzern zusammensetzt.
Der Wahlvorstand kümmert sich um die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahllokal, er prüft die Wahlberechtigung, händigt die Stimmzettel aus, zählt abends alle abgegebenen Stimmen und stellt letztlich das Wahlergebnis fest.
Der Wahlvorstand trifft sich am Wahltag frühmorgens um 7.30 Uhr, bereitet das das Wahllokal vor und bespricht den Dienstplan. Um 18 Uhr wird das Wahllokal geschlossen und es beginnt das Auszählen der Stimmen durch den gesamten Wahlvorstand.
Mitglied eines Wahlvorstands kann jede Kürtener Bürgerin bzw. jeder Kürtener Bürger werden, die/der
Besondere Kenntnisse zur Wahrnehmung dieser Aufgabe sind nicht erforderlich.
Bei der Arbeit im Wahlvorstand handelt es sich um ein Ehrenamt. Jedes Mitglied eines Wahlvorstandes erhält jedoch eine Aufwandsentschädigung.
Neben den Wahlvorständen in den Wahllokalen werden auch sogenannte Briefwahlvorstände eingerichtet. Deren Aufgabe ist es, die per Brief eingegangenen Stimmen auszuzählen. Die Auszählung dieser Stimmen erfolgt zentral. Dieser Wahlvorstand trifft sich am Wahltag um 16 Uhr.
Interessentinnen und Interessenten, die gerne im Wahlvorstand oder Briefwahlvorstand mitarbeiten möchten, können sich unter Angabe der persönlichen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer) melden
Wahlbüro der Gemeinde Kürten
Karlheinz-Stockhausen-Platz 1
51515 Kürten
Tel.: 02268 939-108
Hinweise auf defekte Anlagen werden nimmt das Ordnungsamt entgegen.
Alle Meldungen werden an den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Gummersbach, weitergeleitet.
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt durch die Ordnungsbehörde.
Parkverstöße gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung können mit Verwarnungs- bzw. Bußgeldern geahndet werden.
Sobald Sie oder eine andere Person in Ihrem Haushalt einen Hund halten, müssen Sie den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder – wenn der Hund aus dem Wurf einer von Ihnen gehaltenen Hündin stammt – innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Welpe ein Alter von drei Monaten erreicht hat, zur Hundesteuer anmelden.
Besteuert wird das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Grundlage hierfür ist die gemeindliche Hundesteuersatzung. Alle Hunde in einem Haushalt gelten von ihren Haltern als gemeinsam gehalten.
Die An- und Abmeldepflicht besteht auch für Hunde, die von juristischen Personen oder nicht aus persönlichen Gründen gehalten werden.
Große Hunde nach § 11 Landeshundegesetz NRW müssen bei der zuständigen Ordnungsbehörde angezeigt werden. Für die Haltung von gefährlichen Hunden im Sinne des § 3 Landeshundegsetz ist eine Erlaubnis gemäß § 4 Landeshundegesetz NRW bei der Gemeinde zu beantragen.
Für die An- oder Abmeldung eines Hundes zur Hundesteuer, die Anzeige eines großen Hundes und die Beantragung einer Haltererlaubnis für gefährliche Hunde benutzen Sie bitte die im Reiter „Formulare“ zur Verfügung gestellten Antrags- und Anmeldeformulare. Auf den Anträgen sind die jeweiligen benötigten Nachweise mit aufgeführt.
Angaben zu den Kosten und alle Formulare zur Hundehaltung finden Sie im Bereich „Steuern“
Der Fischereischein kann für ein Jahr oder für fünf Jahre verlängert werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Fischereischein immer nur bis zum Ende eines Jahres gültig ist.
Copyright 2024 © All rights Reserved.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen