Standesamt

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Allgemein

Das Standesamt beurkundet alle bedeutsamen Ereignisse im Leben eines Menschen –  von der Geburt über die Eheschließung und Namensänderung bis hin zu Sterbefällen.

Rund um die nachstehenden Themenbereiche hilft Ihnen das Standesamt Kürten gerne weiter:

  • Beglaubigungen
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Eheschließungen Eheurkunde
  • Geburten
  • Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
  • Namensänderung
  • Namenserklärung
  • Sterbefall, Ausstellung von Sterbeurkunden
  • Vaterschaftsanerkennung

Beurkundung der Geburt und Namensgebung

Geburtsurkunde beantragen

Die Gemeinde Kürten beglückwünscht Sie herzlich zur Geburt Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder. Die Geburt ist dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche anzuzeigen.

Die Anmeldung der Geburt kann entweder

  •     vom Vater
  •     der Mutter oder
  •     einer Person, die bei der Geburt zugegen war (z.B. Hebamme)

vorgenommen werden. Bei der Beurkundung der Geburt können dem Kind ein oder mehrere Vorname/n gegeben werden.

Geburtsurkunde

– Kosten
Die Geburtsbeurkundung ist gebührenfrei.
Die Gebühr für eine Geburtsurkunde bzw. Auszug aus dem Geburtsregister beträgt z.Zt. 10 Euro. Jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde kostet die Hälfte.

 – Notwendige Unterlagen

  • Geburtsanzeige
  • Stammbuch oder ein Auszug aus dem Eheregister
  • Geburtsurkunde der Mutter, falls die Mutter nicht verheiratet ist
  • Geburtsurkunde des Vaters, falls die Vaterschaft anerkannt ist bzw. anerkannt werden sol

Eheschließung beantragen

  • Wer in Kürten gemeldet ist, kann sich mit seinem Partner oder seiner Partnerin im Standesamt Kürten zur Eheschließung anmelden.
  • Wohnen beide Partner nicht in Kürten, können Sie dennoch in der Gemeinde heiraten. Sie melden Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihrer Heimatgemeinde an und teilen dabei mit, dass Sie in Kürten heiraten möchten. Danach wird das dortige Amt die Anmeldeunterlagen ins Amt nach Kürten senden.
  • Die Anmeldung kann grundsätzlich nur von beiden Partnern gemeinsam vorgenommen werden. Kann einer der Brautleute nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen, so kann er den Partner mittels Formular für die Anmeldung der Eheschließung bevollmächtigen.
  • Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der Eheschließung erfolgen.
  • Trauungen werden auch an Samstagen angeboten.

Trauzeugen

Eine Mitwirkung von Trauzeugen ist nicht mehr erforderlich. Auf Wunsch kann/können jedoch ein oder zwei Trauzeuge/n angegeben werden. Die Trauzeugen müssen volljährig sein und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Dolmetscher/in bei Eheschließung:

Ist eine Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist sowohl zur Anmeldung als auch zur Eheschließung selbst ein/e Dolmetscher/in mitzubringen, dies gilt auch für die Trauzeugen während der Eheschließung. Dolmetschen kann jede Person, die volljährig ist und beide Sprachen beherrscht. Auch der/die Dolmetscher/in muss sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Namensführung:

Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen). Zum Ehenamen kann der Geburtsname des Mannes oder der der Frau bestimmt werden. Treffen die Ehegatten keine Bestimmung zum Ehenamen, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Eine Erklärung zum Ehenamen kann nach der Eheschließung nachgeholt werden. Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine Frist gebunden.

Kosten

  • Anmeldung zur Eheschließung, deutsche Staatsangehörigkeit: 40 €
  • Anmeldung zur Eheschließung mit Auslandsberührung: 66 €
  • Eheschließung an einem Samstag: Anmeldung +15€
  • Eheurkunde: 10 €
  • Erkklärung zur Namensführung: 21 €

 

Notwendige Unterlagen für die Eheschließung
Art und Anzahl der mitzubringenden Unterlagen hängen von Familienstand, Staatsangehörigkeit und weiteren Faktoren ab. Bitte kontaktieren Sie das Standesamt vorab.

Besitzen beide die deutsche Staatsangehörigkeit, können die erforderlichen Dokumente telefonisch abgeklärt werden. In allen anderen Fällen ist ein persönlicher Termin des Brautpaares im Standesamt notwendig.

 

Auch im Ausland geschlossene Ehen werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist. Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung im Ausland benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in dem jeweiligen Staat, aber auch die Botschaft des jeweiligen Landes in der Bundesrepublik geben.

Manche Staaten fordern von Ihnen ein „Ehefähigkeitszeugnis“, das Ihnen vom Wohnsitzstandesamt ausgestellt werden kann. Durch ein Ehefähigkeitszeugnis wird nachgewiesen, dass einer Eheschließung einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit mit einer – namentlich anzugebenden – Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht und die Ehefähigkeit gegeben ist.

Nach der erfolgten Eheschließung sollten Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst durch die zuständigen Behörden des jeweiligen Staates beglaubigen (Apostille) oder ggf. durch die zuständige deutsche Botschaft im Ausland legalisieren lassen (Legalisation).

Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Namensrecht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, sollten Sie nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik, mit Ihrer Heiratsurkunde beim Standesamt vorsprechen um zunächst prüfen zu lassen, ob für Sie als deutsche/r Staatsangehörige/r die in Ihrer Heiratsurkunde vermerkte Namenswahl auch in der Bundesrepublik wirksam ist. Ggf. kann auch nachträglich beim hiesigen Standesamt von den Ehegatten eine gemeinsame Namenserklärung abgegeben werden.

Eine vorherige telefonische Rücksprache mit dem Standesamt wird dringend empfohlen.

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