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E-Mail: soziales@kuerten.de
Sozialleistungen SGBXII:
Das Sozialamt berät und gewährt Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII).
Diese Leistungen können Personen im Rentenalter oder erwerbsunfähige Personen erhalten, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den sozialhilferechtlichen Bedarf zu decken. Neben den laufenden monatlichen Leistungen können für diesen Personenkreis auch einmalige Hilfen in besonderen Situationen in Betracht kommen, zum Beispiel bei einer Nachzahlung von Nebenkosten, die die monatlichen Ausgaben einmalig erhöht oder die Anschaffung von Heizmaterial. Der früher hier ebenfalls angesiedelte Bereich „Leistungen Hilfe zur Pflege“ wurde vor einiger Zeit wieder dem Rheinisch Bergischen Kreis angegliedert.
Nicht zuständig ist das gemeindliche Sozialamt für grundsätzlich erwerbsfähige Personen, hier ist das Jobcenter Rhein Berg / Standort Kürten der richtige Ansprechpartner. Es empfiehlt sich vor Einreichung eines Antrags telefonisch einen Termin zu vereinbaren, um vorab einen grundsätzlichen Anspruch abzuklären.
Antragsvordrucke finden Sie vorab hier:
https://www.lkt-nrw.de/media/12801/antragsformular-sozialhilfe-sgb-xii-stand-2021.pdf
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