Hilfe für Geflüchtete

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Allgemein

Flüchtlingssozialarbeit:

Die SozialarbeiterInnen im Bereich „Integration“ arbeiten mit geflüchtete Personen in verschiedenen Lebenslagen. Dies geschieht sowohl durch Sprechzeiten in den Räumlichkeiten des Rathauses, sowie im Rahmen der aufsuchenden Sozialarbeit in den Unterkünften der Gemeinde und in dem privaten Umfeld der Personen.

Wichtige Themen sind hier zum Beispiel die Sicherung des Lebensunterhaltes, Arbeit/Ausbildung, Aufenthaltssituation, Wohnsituation usw. Hierbei werden die Personen beraten, begleitet, unterstützt und die Integration in die Gesellschaft gefördert.

Zum Tätigkeitsfeld der SozialarbeiterInnen gehört ebenso die Netzwerkarbeit. Hierdurch wird die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Akteuren und dem Ehrenamt gewährleistet. Ziel ist es die Abläufe zwischen den Akteuren zu verbessern, mögliche Systemlücken zu erkennen und den Austausch aufrechtzuerhalten.

Das Kommunale Integrationsmanagement ist Teil des Bereichs „Integration“. Es ermöglicht eine teilweise engmaschige Unterstützung der Personen und wird nach der Methode des Case Managements durchführen.

 

Asylbewerbende werden von der Bezirksregierung Arnsberg nach Kürten zugewiesen. Die Zuweisung erfolgt aufgrund einer Zuweisungsquote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), Die Asylbewerbende, die der Gemeinde Kürten zugewiesen werden, können beim Sozialamt einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stellen.

Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig:

  • Zuweisungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg
  • Personaldokumente (Aufenthaltsgestattung/Duldung)
  • Evtl. Nachweise über Einkommen und Vermögen
  • Evtl. Unterlagen von anderen Behörden

Die Leistungen werden als Sach- bzw. Geldleistungen erbracht. Bei Krankheit werden individuelle Krankenscheine ausgehändigt.

Kontaktdaten:

soziales@kuerten.de

02268 / 939 – 314

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