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Tel: 02268 939-325
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⇒ zu den Dokumenten der Bauleitplanung
Auskunft zu rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und Satzungen, sowie zum Flächennutzungsplan erhalten sie über die Bürger- und Architektenauskunft (Externer Link) des Rheinisch Bergischen Kreises.
In der Bürger- und Architektenauskunft sind die Geltungsbereiche von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und Satzungen (Innen- und Außenbereich) der Gemeinde dargestellt. Durch einen Klick in einen Geltungsbereich erreichen sie weitere Informationen (bei Überlagerungen bitte blättern ►). Zur Zeit sind die digitalen Dokumente zu den Planungen leider nicht über den hinterlegten Link erreichbar.
Wir stellen Ihnen einzelne Satzungsdokumente gern auf Anfrage bereit: planungsamt@kuerten.de oder telefonisch unter: 02268 / 939-325
Das Planungsamt berät zu den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Bebauung eines Grundstückes.
Es wird z.B. geprüft, ob das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, im Innenbereich oder im Außenbereich liegt und ob bzw. unter welchen Bedingungen eine Bebauung aus Sicht der Gemeinde möglich ist.
Bei der Lage im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder einer Satzung nach §§ 34 oder 35 BauGB werden die Festsetzungen des Plans erläutert. Im Einzelfall werden Möglichkeiten der Abweichung oder der Befreiung von den Festsetzungen des Plans erörtert.
Es wird erörtert, ob das Vorhaben genehmigungsbedürftig ist, ggf. welche Genehmigung (Bauantrag oder Genehmigungsfreistellung) angemessen ist und welche Unterlagen hierfür benötigt werden.
Externer Link zum Denkmalkataster der Gemeinde Kürten
Hier finden Sie eine Übersicht über die in der Denkmalliste eingetragenen, denkmalgeschützten Bauwerke der Gemeinde Kürten. Über die webbasierte Kartenanwendung können Sie detallierte Informationen zu den einzelnen Denkmalen abrufen.
Die Belastung durch Lärm ist für viele Menschen eines der größten Umweltprobleme. Die Europäische Union hat deshalb 2002 ein Konzept verabschiedet, nachdem in allen europäischen Staaten die Lärmbelastung nach einem einheitlichen Verfahren ermittelt und dargestellt wird. Aktionspläne sind aufzustellen, wenn relevante, national festgelegte Regelschwellen oder Kriterien überschritten werden. Die Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung sind in NRW ein 24-Stunden Pegel (LDEN) von größer/gleich 70 dB (A) und / oder ein Nachpegel (LNight) von größer/gleich 60 dB (A) bei Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr, wenn beispielsweise Wohnungen, Schulen oder andere schutzwürdige Gebäude betroffen sind. Bei Überschreitung dieser Auslösewerte sind in dem anschließend zu erarbeitenden Lärmaktionsplan Aussagen mit Maßnahmen zur Lärmreduzierung für diese Flächen zu treffen. Weiterhin trifft der Lärmaktionsplan Aussagen zum Schutz von sogenannten Ruhegebieten in der Gemeinde.
Das Umgebungslärmportal http://www.umgebungslaerm.nrw.de/ (externer Link) des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bietet weiterführende Informationen. Dort werden auch zentral für alle betroffenen Kommunen im Land Lärmkarten nach der Umgebungslärmrichtlinie hinterlegt, soweit sie nicht Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes betreffen. Ebenso sind die Berichte über die Lärmkartierung unter dieser Adresse abrufbar.
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