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Straßenausbau in Kürten
Zu den Maßnahmen des Straßenbaus zählen der Neubau als auch die Erweiterung, Verbesserung und grundlegende Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen.
Die ingenieurmäßige Planung der Ausbaumaßnahmen werden mit den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke, die später Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge zahlen müssen, in einem öffentlichen Anliegergespräch erörtert und abgestimmt. Die abschließende Entscheidung über den Straßenausbau trifft der Bau- und Vergabeausschuss der Gemeinde Kürten.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Baumaßnahmen Tiefbau.
Für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage erhebt die Gemeinde Kürten Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches. 90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes sind von den Beitragspflichtigen zu tragen, 10 % beträgt der Eigenanteil der Gemeinde Kürten.
Beim späteren Zweitausbau (grundlegende Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung) einer Erschließungsanlage fallen Straßenausbaubeiträge gem. § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen an. Hier beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen für die Fahrbahn – differenziert nach Straßenkategorien – für Hauptverkehrsstraßen 30%, Haupterschließungsstraßen 50% und Anliegerstraßen 70% des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Hinzu kommt der Kostenanteil für Gehwege in Höhe von 70% des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes, soweit vorhanden. Weitere Informationen finden Sie in der Straßenausbaubeitragsatzung.
Sowohl bei der Ermittlung des Erschließungsbeitrages als auch der Straßenbaubeiträge werden entsprechend den Vorschriften der gemeindlichen Satzungen die erschlossenen Grundstücksflächen zugrunde gelegt. Dabei werden die Art und das Maß der Nutzung durch entsprechende Zu- oder Abschläge berücksichtigt.Wenn die Erschließung auf einen Dritten übertragen worden ist (z. B. Bauträger), werden die Erschließungsbeiträge in der Regel zusammen mit dem Kaufpreis an den Dritten gezahlt. Eine Beitragserhebung per Bescheid durch die Gemeinde Kürten ist in diesem Fall nicht möglich.
Manchmal benötigt man für einen Container, Baugerüste und anderes mehr Platz. Teilweise ist es dann unvermeidlich öffentliche Flächen mit zu nutzen. Diese Sondernutzung von Straßen, Wegen und Plätzen bedarf einer Sondernutzungs- genehmigung durch die Ordnungsbehörde. Hierzu können Sie einen gebührenpflichtigen Antrag stellen. Die Gebühr für die Sondernutzung bemisst sich mach dem beigefügten Gebührentarif.
Sollten Sie ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum sehen, können Sie eine Mitteilung an das hiesige Ordnungsamt schriftlich, telefonisch, per e-Mail oder per Fax tätigen. Anonyme Hinweise werden nicht weiterverfolgt.
Wenden Sie sich dafür an den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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