Schadstoffmobil in Kürten-Eichhof
1. Feb.. 2025
Schadstoffmobil am 01.02.2025 von 09:00 – 13:00 Uhr in Kürten – Eichhof Im Abfuhrkalender wurde irrtümlich der 31.01.2025 als Termin...
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Die vom Finanzamt im Rahmen der am 01.01.2025 in Kraft getretenen Grundsteuerreform
festgesetzten Grundsteuermessbeträge werden derzeit im Steueramt der Gemeinde verarbeitet.
Die Grundsteuerbescheide für 2025 werden Ihnen daher erst Mitte Februar 2025 zugestellt.
Dies hat zur Folge, dass die Grundsteuern nicht zur Hauptfälligkeit am 15.02.2025, sondern
erst frühestens Mitte März fällig werden.
Die restlichen drei Teilbeträge werden jeweils wie gewohnt zum 15.05., 15.08. und 15.11.2025
fällig.
In seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 hat der Rat der Gemeinde Kürten neue Hebesätze für
die Grundsteuer A und B beschlossen. Die Grundsteuer A erhöht sich von 320 % auf 375 %
und die Grundsteuer B von 675 % auf 684 %.
Diese Anpassungen resultieren aus der Grundsteuerreform und sind aufkommensneutral, die
Gesamterträge aus der Grundsteuer im Haushalt der Gemeinde Kürten erhöhen sich im
Vergleich zum Aufkommen des Vorjahres dadurch nicht.
Das bedeutet nicht, dass die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer für jedes Grundstück gleich
bleibt. Aufkommensneutralität für die Kommune bedeutet nicht Belastungsneutralität für die
Bürgerinnen und Bürger. In jedem Einzelfall können die Veränderungen der
Grundsteuermessebeträge und der Hebesätze dazu führen, dass der jeweilige Eigentümer mehr,
weniger oder in gleicher Höhe Grundsteuer zahlt. Entscheidend ist hier die erfolgte, individuelle
Neubewertung des jeweiligen Grundstücks im Rahmen der Grundsteuerreform durch das
Finanzamt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf:
www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform
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