Wahljahr 2025

Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat am Freitag, 27. Dezember 2024, den 20. Deutschen Bundestag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes aufgelöst. Das geht aus einer Unterrichtung durch den Bundespräsidenten zur Anordnung über die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages (20/14400) hervor. Damit folgt Frank-Walter Steinmeier dem Vorschlag von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). In einer Erklärung hat der Bundespräsident den Termin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages auf Sonntag, 23. Februar 2025, festgelegt. 

Weitergehende Informationen (externe Links)

Am Sonntag, den 23.02.2025, findet die vorgezogene Wahl zum Deutschen Bundestags statt.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden hiermit auf den sehr engen Zeitraum für die Briefwahl hingewiesen! Briefwahlunterlagen können bereits jetzt bei der Gemeinde beantragt werden. Versand und Ausgabe der Briefwahlunterlagen sowie Briefwahl vor Ort im Wahlbüro wird allerdings nicht vor dem 10. Februar möglich sein.

Kurzer Zeitraum für die Briefwahl

Der Zeitraum zwischen dem Druck der Stimmzettel und dem Tag der Bundestagswahl ist bei der vorgezogenen Bundestagswahl ungewöhnlich kurz. Die Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen können allerdings erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge, möglichen Einsprüchen und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Hinzu kommen Versandzeiten der Post.

Sie können den Wahlschein/die Briefwahlunterlagen vor der Wahl bei Ihrer zuständigen Gemeinde beantragen – und das ist auch jetzt schon möglich.

Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten spätestens bis zum 02.02.2025 zugestellt.

Briefwahl – Wahlschein beantragen

Die Briefwahl steht jedem Wähler offen und soll z.B. Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Reisenden eine Möglichkeit bieten, an der Wahl teilzunehmen.

Dazu beantragen Sie bitte bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein, dem die Briefwahlunterlagen beiliegen.

Dies ist formlos möglich

  • persönlich vor Ort im Wahlbüro der Gemeinde oder
  • schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an die Gemeinde.
  • Telefonische Wahlscheinanträge sind nicht möglich.

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung gibt es außerdem einen Vordruck für die Briefwahl, den Sie ausgefüllt an die Gemeinde zurücksenden können.

Das Wahlbüro rechnet frühstens Ende der 6. Kalenderwoche mit der Zustellung der Stimmzettel für die Gemeinde. Erst dann – voraussichtlich ab dem 10.02.2025 – können die Briefwahlunterlagen per Post versendet, im Wahlbüro abgeholt oder vor Ort im Wahlbüro gewählt werden. Alle eingehenden Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet. Der letzte Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt am 21.02.2025.

 

Briefwahl – vor Ort im Rathaus ab dem 10.02.2025

Immer vorausgesetzt, dass die Stimmzettel vorliegen, ist die Briefwahl vor Ort im Wahlbüro ebenfalls ab dem 10.02.2025 möglich.

 

Kontakt zum Wahlbüro der Gemeinde Kürten

Telefon: 02268 / 939-377

E-Mail: wahlbuero@kuerten.de

Fax 02268 / 939-128

Postadresse:
Gemeinde Kürten
Wahlbüro
Karlheinz-Stockhausen-Platz 1
51515 Kürten

Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 und zur Briefwahl finden Sie auch auf der Webseite der Bundeswahlleiterin und auf der Webseite der Bundesregierung.

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