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Tel: 02268 939-100
E-Mail: einwohnermeldeamt@kuerten.de
Das Bürgerbüro ist Ihre zentrale Anlaufstelle für viele Verwaltungsangelegenheiten:
Unser Ziel ist es, Ihnen schnell und unkompliziert zu helfen.
Vom 16. Lebensjahr an muss jede/jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Ausweispapiers sein, das ist ein Personalausweis oder ein Reisepass.
Die Verpflichtung, sich auszuweisen, bedeutet nicht, dass die ausweispflichtige Person ihren Ausweis ständig mit sich führen und an Ort und Stelle sofort vorlegen muss. Sie muss jedoch über einen Ausweis verfügen können, sodass sie ihn innerhalb angemessener Frist vorzeigen kann.
Wird kurzfristig ein neuer Ausweis benötigt, kann ein vorläufiger Ausweis beantragt und sofort ausgestellt werden. Dieser ist längstens drei Monate gültig.
Sollten Sie Ihren Personalausweis verloren haben, müssen Sie persönlich eine Verlustanzeige im Bürgerbüro aufgeben. Bei Diebstahl ist eine Bescheinigung der Polizei erforderlich.
Wird kurzfristig ein Pass benötigt, können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dies ist ein „“normaler“ Reisepass, der gegen einen Aufpreis in Höhe von 32 € in ca. 3 Werktagen von der Bundesdruckerei fertiggestellt wird.
Vorläufiger Reisepass
In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, wenn Ihre Reise am selben Tag bzw. bis zu 2 Tage später stattfindet. Dazu legen Sie bitte Ihre Reiseunterlagen vor. Die Gültigkeit beträgt 1 Jahr. Kosten: 26 €
Bitte beachten Sie: Der vorläufige Reisepass wird von einigen Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt. Sollten Sie mit einem vorläufigen Pass verreisen wollen, so kontrollieren Sie bitte vor Reiseantritt, ob die Einreisebestimmungen aller Ihrer Reiseländer dies zulassen.
Eine Abmeldung ist nur erforderlich bei einem Wegzug
Die Abmeldung sollte persönlich vorgenommen werden. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht.
Die Abmeldung kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Vollmacht und Ausweis des Vertreters und der Ausweis des Meldepflichtigen sind vorzulegen.
Ab dem 01.11.2015 muss bei der An- bzw. Ummeldung und bei Abmeldung ins Ausland eine vom Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung oder der Auszug aus der abzumeldenden Wohnung bestätigt wird.
Formular Wohnungsgeberbestätigung (PDF).
Sofern ein persönlicher Besuch in unserem Einwohnermeldeamt nicht möglich ist, kann die Abmeldung auch auf dem Postweg schriftlich erfolgen. Eine Kopie des Ausweises muss beigefügt werden.
Das Führungszeugnis kann in der Heimatgemeinde beantragt werden, aber wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn in Bonn ausgestellt. Ausführliche Informationen zum Thema Führungszeugnis finden Sie hier.
Führungszeugnis Kosten
Führungszeugnis: 13 Euro
Europäisches Führungszeugnis: 17 Euro
Die Ausstellung dauert nach Antragsstellung ca. 1-2 Wochen. Beachten Sie, dass die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses ca. 4-6 Wochen dauert.
Führungszeugnis bei der Gemeinde beantragen
Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerbüro
Online Terminvergabe
Führungszeugnis online beantragen mit eID
Das Bundesamt für Justiz bietet für Bürgerinnen und Bürger, die einen neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID Funktion besitzen, den „Online Antrag“ an. Bitte informieren Sie sich hier.
Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.
Es gibt mehrere Arten von Führungszeugnissen, z.B.:
Nutzen Sie die Online-Terminvergabe
Bitte beachten Sie: Die Führerscheinstelle des Rheinisch-Bergischen-Kreises nimmt selbst keine Anträge entgegen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag im Bürgerbüro in Kürten, welches die Unterlagen weitergeleitet. Dort erfolgt auch die Bearbeitung.
Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.
Das Bürgerbüro in Kürten ist die erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Einbürgerung und unterstützt bei den Formalitäten. Zuständig ist die Ausländer- und Einbürgerungsbehörde des Rheinisch-Bergischen-Kreises
Für einen Anspruch auf Einbürgerung muss der Antragsteller zu dem 8-jährigen (rechtmäßigen und gewöhnlichen) Aufenthalt folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:
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