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Bei Fragen zu den Friedhöfen, Bestattungsarten und allen Anliegen im Bereich Sterbefälle wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Gemeinde Kürten, welches auch die Friedhöfe verwaltet.
Für die Bestattung auf einem der fünf kommunalen Friedhöfe mit ihren Einrichtungen sowie für die Inanspruchnahme der Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach der Gebührensatzung für Friedhöfe der Gemeinde Kürten erhoben.
Die Gebührensatzung finden Sie hier: Satzung für die Friedhöfe (PDF)
In der Gemeinde Kürten befinden sich folgende Friedhöfe:
Wahlgrabstätten
Grabstätten für Erdbestattungen, für die ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage mit dem Erwerber abgestimmt wird. Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben.
Reihengrabstätten
Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nicht möglich.
Urnengrabstätten
Urnen dürfen beigesetzt werden in
Urnenwahlgrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage gleichzeitig im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt wird.
Anonyme Urnengrabstätten
Grabstätten für anonyme Urnen stehen auf dem Waldfriedhof in Kürten auf einer dafür ausgewiesenen Fläche für die Dauer der Ruhefrist zur Verfügung. Die Gräber sind nicht einzeln erkennbar.
Gemeinschaftsbaumbestattungen
Grabstätten für Urnen stehen auf dem Waldfriedhof in Kürten auch im Wurzelbereich der dafür bestimmten und ausgewiesenen Bäume zur Verfügung. Die Bäume haben eine Registernummer. In einer Baumgrabstätte können je nach Größe des Baumes bis zu sechs Urnen beigesetzt werden. Die Beisetzung erfolgt ausschließlich in biologisch abbaubaren Urnen. Das Nutzungsrecht an Baumgrabstätten wird für die Dauer von 25 Jahren verliehen.
Beisetzung von Aschen ohne Urne durch Vergraben (Aschevergrabung)
Zur Beisetzung von Aschen durch Vergraben ohne Urnen ist ein Feld auf dem Friedhof Kürten-Bechen und auf dem Friedhof in Kürten-Dürscheid eingerichtet. Das Grabfeld für die Aschevergrabung hat eine Größe von 45 x 45 cm. Auf dem Grabfeld kann ebenerdig eine Grabplatte von 30 x 30 cm eingelassen werden. Die Pflege erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde. Es wird ein Nutzungsrecht von 25 Jahren erworben.
Aschestreufelder
Aschestreufelder sind als Gemeinschaftsgrabfeld eingerichtet. Ein Aschestreufeld befindet sich auf dem Friedhof in Kürten-Biesfeld und dem Waldfriedhof in Kürten. Eine Verstreuung der Asche findet nur statt, wenn der Verstorbene dies durch Verfügung des Todes wegen bestimmt hat und dies dem Friedhofsamt vor Beisetzung der Asche nachgewiesen wird. Ein Nutzungsrecht wird nicht verliehen.
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