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Telefonische Erreichbarkeit:
Montag – Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr
Das Standesamt beurkundet alle bedeutsamen Ereignisse im Leben eines Menschen – von der Geburt über die Eheschließung und Namensänderung bis hin zu Sterbefällen.
Rund um die nachstehenden Themenbereiche hilft Ihnen das Standesamt Kürten gerne weiter:
Die Gemeinde Kürten beglückwünscht Sie herzlich zur Geburt Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder. Die Geburt ist dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche anzuzeigen.
Die Anmeldung der Geburt kann entweder
vorgenommen werden. Bei der Beurkundung der Geburt können dem Kind ein oder mehrere Vorname/n gegeben werden.
– Kosten
Die Geburtsbeurkundung ist gebührenfrei.
Die Gebühr für eine Geburtsurkunde bzw. Auszug aus dem Geburtsregister beträgt z.Zt. 10 Euro. Jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde kostet die Hälfte.
– Notwendige Unterlagen
Trauorte in Kürten
In der Gemeinde Kürten stehen für den besonderen Tag der Eheschließung das Trauzimmer im Rathaus und verschiedene Trauzimmer auf Gut Hungenbach zur Verfügung.
Trauungen an einem Samstag finden bis 13 Uhr statt.
Sofern die Trauung auf Gut Hungenbach in einem der Trauzimmer (Kreuzgewölbesaal, Rittersaal oder Kaminzimmer) stattfinden soll, müssen Sie selber den Termin neben dem Standesamt unbedingt zusätzlich mit dem Gut Hungenbach absprechen.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Gemeinde Kürten für eine standesamtliche Trauung an einem Samstag bzw. auf Gut Hungenbach einen Zuschlag in Höhe von 195 € veranschlagt. Gegebenenfalls fallen auch noch weitere Gebühren durch das Gut Hungenbach an.
Kontaktdaten von Gut Hungenbach:
Bianca Hediger, 0170 838 6868, Django Hediger 0170 316 3209
E-Mail: gut-hungenbach@powerful-events.de
Kosten Eheschließung
Anmeldung Eheschließung (deutsche Staatsangehörigkeit) |
40,00 Euro |
---|---|
Anmeldung Eheschließung mit Auslandsberührung |
66,00 Euro |
Eheurkunde |
10,00 Euro |
Erklärung zur Namensführung |
21,00 Euro |
Eheschließung an einem Samstag, Zuschlag |
195,00 Euro |
Die Anmeldung der Eheschließung kann schriftlich oder persönlich frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin erfolgen. Die formelle Anmeldung ist bei dem Standesamt Ihres Wohnortes vorzunehmen.
Sofern beide Verlobte/n die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, werden von beiden jeweils folgende Unterlagen benötigt:
Je nach Staatsangehörigkeit sind ggfls. weitere bzw. andere Unterlagen vorzulegen.
Die Anmeldung kann schriftlich erfolgen, wenn Sie z.B. in Kürten wohnen und bei einem anderen Standesamt (im Bundesgebiet) heiraten. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
Anschreiben mit Angabe:
Darüber hinaus sind folgende Unterlagen beizufügen:
Diese Unterlagen können Sie in den Hausbriefkasten am Haupteingang des Rathauses einwerfen oder zu den Öffnungszeiten direkt im Büro des Standesamtes, Zi. 7 EG, abgeben.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Eheschließung nur ein halbes Jahr lang gültig ist.
Die Anmeldung und die Unterlagen im Original werden von hier direkt zum Heiratsstandesamt geschickt. Sie erhalten zeitgleich eine Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung sowie die Quittungen über die gezahlten Verwaltungsgebühren per Post.
Auch im Ausland geschlossene Ehen werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist.
Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Unterlagen Sie für die Eheschließung im Ausland benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in dem jeweiligen Staat, aber auch die Botschaft des entsprechenden Staates in der Bundesrepublik geben.
Zusätzlich sollten Sie sich mit dem Heiratsstandesamt im Ausland in Verbindung setzen.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis, das Ihnen vom Wohnsitzstandesamt ausgestellt werden kann.
Für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind die gleichen Unterlagen erforderlich, wie für die Anmeldung einer Eheschließung.
Gemäß §28 Personenstandsgesetz (PStG) muss der Tod eines Menschen dem Standesamt, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
In der Regel beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen, den Sterbefall beim Standesamt abzuwickeln. Die Sterbefallanzeige erfolgt entweder schriftlich (z. B. Sterbefallanzeige der Einrichtung) oder mündlich.
Beim Standesamt vorzulegende Unterlagen (grobe Übersicht):
Kosten
Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden
Das Standesamt Kürten kann Ihnen nur Urkunden ausstellen für Personen
Die Urkundenausstellung kann bequem von zu Hause aus beantragt werden:
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