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Bebauungsplan 30 (Busch); 12. Änderung

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) vom 24.06.2024 bis ein
12. Juni 2024

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) vom 24.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Busch. Die Fläche ist als Mischgebiet ausgewiesen – verfügt jedoch über keine festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche. Daher ist es notwendig den Bebauungsplan in einem Teilbereich der Parzelle zu ändern.

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