Schadstoffmobil in Kürten-Eichhof
1. Feb.. 2025
Schadstoffmobil am 01.02.2025 von 09:00 – 13:00 Uhr in Kürten – Eichhof Im Abfuhrkalender wurde irrtümlich der 31.01.2025 als Termin...
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Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, liegen die Planentwürfe in der Zeit vom 31.01.2025 bis einschließlich 03.03.2025 öffentlich aus.
Der Eigentümer beabsichtigt die Errichtung eines Doppelhauses mit Senkrechtstellplätzen in ausreichender Anzahl vor dem Gebäude. Der rechtskräftige Bebauungsplan weist hier ein allgemeines Wohngebiet mit einer GRZ von 0,3 und einer 14,0 m tiefen überbaubaren Grundstücksfläche, die in einem Abstand von 3,0 m zur Erschließungsstraße festgesetzt wurde, aus. Die festgesetzte GRZ sowie die Lage der überbaubaren Grundstücksfläche lassen das von Eigentümer geplante Vorhaben nicht zu. Daher soll im Zuge der 2. Änderung des Bebauungsplans analog zur ersten Änderung des Bebauungsplanes die GRZ auf 0,4 erhöht werden. Zudem soll die überbaubare Grundstücksfläche um 4,0 m nach Osten verschoben werden.
05 Hydrogeologisches Gutachten
Externer Link zum Beteiligungsportal NRW: https://beteiligung.nrw.de/k/1011605
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