Schadstoffmobil in Kürten-Eichhof
1. Feb.. 2025
Schadstoffmobil am 01.02.2025 von 09:00 – 13:00 Uhr in Kürten – Eichhof Im Abfuhrkalender wurde irrtümlich der 31.01.2025 als Termin...
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Jägerinnen und Jäger müssen mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen, wenn sie Ihren Jagdschein beantragen oder verlängern möchten. Grund hierfür ist das im Herbst 2024 erlassene Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems, das bundesweit gilt.
Rund die Hälfte der Personen, die ihre Jagdscheine zum Frühjahr hin verlängern müssen, haben bereits einen Antrag gestellt. „Jägerinnen und Jäger, die noch nicht aktiv geworden sind, sollten ihre Anträge zeitnah stellen, damit wir die Bearbeitung zügig in die Wege leiten können“, so Alexander Eschner, der in der Unteren Jagdbehörde des RBK für die Ausstellung und Verlängerung der Jagdscheine zuständig ist.
Der Bund gibt mit dem neuen Gesetz zusätzliche Abfragen im Rahmen der Überprüfung der Zuverlässigkeit vor. Diese Abfragen muss die Untere Jagdbehörde an die Waffenbehörde richten. Diese wiederum muss sich dann mit der Bundespolizei, dem Zoll und anderen Behörden in Verbindung setzen. Da jetzt bundesweit alle Unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte diese Informationen für die Verlängerung der Jagdscheine benötigen, kommt es zu Verzögerungen bei der Jagdscheinerteilung.
Nähere Informationen zum Jagdschein und auch das Antragsformular erhalten Interessierte auf der Webseite des Kreises:
oder telefonisch unter der Rufnummer 02202 13-2820.
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